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Wie ist eine Beschwerde einzureichen?

Eine Beschwerde können Sie persönlich an unseren Standorten, per E-Mail (feedback@ostermaier.de) oder auch brieflich bei der Autohaus Ostermaier GmbH, Landshuter Straße 9, 84137 Vilsbiburg einreichen. 

Um eine zeitnahe Prüfung und Beantwortung Ihrer Beschwerde sicherzustellen, sollten Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt (u. a. Konto, Produkt oder Leistung, auf die sich Ihre Beschwerde bezieht) und Ihr Anliegen möglichst konkret schildern. Ferner sollten Sie uns für etwaige Rückfragen Ihre aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) mitteilen, sofern uns diese nicht bereits vorliegen.

Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?

Ihre Beschwerde werden wir zeitnah bearbeiten und unvoreingenommen prüfen. Soweit erforderlich, werden wir alle relevanten Beweismittel und Informationen zusammentragen und prüfen. 

Ihre Beschwerde werden wir in der Regel innerhalb von etwa 15 Arbeitstagen nach Eingang Ihrer Beschwerde beantworten. Beschwerden in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer nach den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) werden wir grundsätzlich spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantworten.

Können wir ausnahmsweise innerhalb der vorgenannten Fristen Ihre Beschwerde nicht beantworten, werden wir Sie hierüber, über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informieren. Eine Beschwerde in Bezug auf Ihre vorgenannten Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer oder Artikel 248 EGBGB werden wir nicht später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde abschließend beantworten.

Wie endet das Beschwerdeverfahren?

Sie erhalten von uns eine Antwort, in der wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht vollständig nachkommen, erläutern wir Ihnen unseren Standpunkt.

Beschwerdemöglichkeiten bei Dritten

Stellt Sie unsere Antwort nicht zufrieden, haben Sie alternativ zur Einreichung einer zivilrechtlichen Klage immer die Möglichkeit, Ihre Beschwerde aufrechtzuerhalten und sich an eine der nachfolgenden Stellen zu wenden.

  • Europäische Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.